Verwaltung und Gehälter
Was brauche ich, um meine Firma oder mein Gewerbe anzumelden?
Wie kann ich mir als Unternehmer ein Gehalt auszahlen lassen?
Welche Möglichkeiten habe ich, um mein Unternehmen oder meine Tätigkeit auszubauen?
Wenden Sie sich an unsere Telefonberatung, die Ihnen von Montag bis Freitag zur Verfügung steht. Sie erhalten eine genaue und persönliche Antwort.
Die Beratung, Registrierung und Betreuung bei den Behörden
Im Leben Ihres Unternehmens kommen Sie mit vielen Organisationen in Kontakt, von denen jede ein bestimmtes Thema betreut. Jede dieser Behörden ist für einen bestimmten Aspekt Ihres Unternehmens zuständig.
// Fokus auf den Direktvertrieb
- Wie melde ich meine Tätigkeit an? Und bei welcher Organisation?
- Kann ich weiterhin meine Ansprüche von Pôle Emploi beziehen, wenn ich eine Selbstständige Direktvertriebspartner-Tätigkeit aufnehme? Wie werde ich entschädigt? Wie muss ich mich gegenüber dieser Organisation rechtfertigen?
- Habe ich als Selbstständige Direktvertriebspartner das Recht, mein RSA zu beziehen?
- Habe ich das Recht, im Elternurlaub, Mutterschaftsurlaub oder im Krankenstand zu sein, während ich meine Selbstständige Direktvertriebspartner-Tätigkeit beibehalte?
- Was passiert, wenn ich krankgeschrieben bin oder einen Arbeitsunfall habe?
- Wie zahlt man in den Ruhestand ein?
- Habe ich das Recht, nach meiner Pensionierung weiter zu arbeiten?
// Unsere spezifischen Lösungen für den Direktverkauf
Wir haben spezielle Tools für den Direktvertrieb entwickelt, um Unternehmen und Händlern einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.
Als Selbstständige Direktvertriebspartnerunterstützt Sie FISKA\France täglich bei der Registrierung, Ihren Bulletins, der Quellensteuer, Ihre Provisionsabrechnungen, Renten- und Sozialversicherungsberechnungen und nutzen Sie unsere telefonische Unterstützung von Montag bis Freitag, um alle Ihre Fragen zu beantworten.
Der Antrag auf URSSAF-Registrierung oder -Löschung (in Frankreich)
Wenn Sie sich in das Abenteuer Selbstständigkeit stürzen, besteht der erste Schritt darin, Ihr Gewerbe beim CFE (Centre de Formalité des Entreprises) anzumelden und zu registrieren. Diese zentrale Anlaufstelle ist die Brücke, die Selbstständige und Organisationen miteinander verbindet. Je nach Art der Tätigkeit und des Status des Arbeitnehmers gibt es mehrere CFE :
Die Industrie- und Handelskammer oder die Geschäftsstelle des Handelsgerichts (bei gewerblichen Tätigkeiten oder bei der Gründung einer Gesellschaft)
Im Répertoire des métiers (für handwerkliche Tätigkeiten)
Im Sonderregister für Handelsvertreter (für Handelsvertreter)
Die URSSAF (für Freiberufler und Selbstständige)
Die Anmeldung eines Gewerbes dient dazu, die Existenz Ihres Geschäfts oder Unternehmens den Behörden bekannt zu machen.
Mit diesem Antrag erhalten Sie Ihre SIRET- und SIREN-Nummern, die für die Ausübung Ihrer Tätigkeit unerlässlich sind.
Die Gehälter
In der Regel wird der Lohn auf der Grundlage der Arbeitszeit festgelegt. In bestimmten Situationen kann die Entlohnung jedoch auch leistungsbezogen oder pauschal erfolgen.
In jedem Fall sind bestimmte Regeln zu beachten:
Mindestlohn : Ein Arbeitnehmer muss mit einem monatlichen Bruttomindestlohn entlohnt werden.
Die Höhe des Gehalts muss dem Tarifvertrag oder den Tarifverträgen entsprechen.
Gleiches Entgelt für Männer und Frauen muss eingehalten werden
Ein Gehalt darf nicht diskriminiert werden
Das Gehalt kann auch von anderen Parametern abhängen, z. B. von den Regeln, die in einem Tarifvertrag festgelegt sind, oder von einem Koeffizienten bei der Einstellung eines Arbeitnehmers.
Unternehmensleiter/in
Als Unternehmer beziehen Sie kein Gehalt im eigentlichen Sinne des Wortes. Sie sind nämlich nicht Arbeitnehmer eines Unternehmens, daher gelten andere Regeln, die von Ihrer Situation und Ihrer Steuerregelung abhängen.
Für Einzelunternehmen gibt es keine festgelegten Regeln oder Verpflichtungen zur Gehaltszahlung. Es liegt also an Ihnen, einen festen oder variablen Betrag monatlich in Abhängigkeit von Ihrem Umsatz festzulegen. Das wichtigste Element ist, dass Ihr Cashflow im Plus ist!
Kleinstunternehmer
Steuerlich gesehen kann der Kleinstunternehmer seine tatsächlichen Kosten bei der Berechnung seines steuerpflichtigen Einkommens nicht abziehen. Die Vergütung eines Kleinstunternehmers entspricht seinem Nettoergebnis, also der Differenz zwischen seinem Umsatz und dem anwendbaren Aufwandsfreibetrag (je nach Steuersystem und ausgeübter Tätigkeit).
Selbstständige Direktvertriebspartner
Für den Selbstständige Direktvertriebspartner – Unabhängiger Hausverkäufer – gelten andere Gehaltsregeln. Tatsächlich erhalten Sie als Selbstständige Direktvertriebspartner streng genommen kein Gehalt. Sie können jedoch Einkommen in Form von folgenden Beträgen generieren:
- Provisionen für getätigte Verkäufe und für die Überwachung der Struktur (Vertriebsnetz) für Selbstständige Direktvertriebspartner-Agenten
- Zur Summe der Verkäufe und Provisionen für Verkäufe, die für Selbstständige Direktvertriebspartner-Käufer/Wiederverkäufer getätigt wurden