Verwaltung und Gehälter

Wie registriere ich mich bei den zuständigen Behörden?
Was brauche ich, um meine Firma oder mein Gewerbe anzumelden?
Wie kann ich mir als Unternehmer ein Gehalt auszahlen lassen?
Welche Möglichkeiten habe ich, um mein Unternehmen oder meine Tätigkeit auszubauen?

Wenden Sie sich an unsere Telefonberatung, die Ihnen von Montag bis Freitag zur Verfügung steht. Sie erhalten eine genaue und persönliche Antwort.

Nutzen Sie unsere Social-Hotline von Montag bis Freitag

Die Beratung, Registrierung und Betreuung bei den Behörden

Im Leben Ihres Unternehmens kommen Sie mit vielen Organisationen in Kontakt, von denen jede ein bestimmtes Thema betreut. Jede dieser Behörden ist für einen bestimmten Aspekt Ihres Unternehmens zuständig.

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// Fokus auf den Direktvertrieb

// Unsere spezifischen Lösungen für den Direktverkauf

Der Antrag auf URSSAF-Registrierung oder -Löschung (in Frankreich)

Die Industrie- und Handelskammer oder die Geschäftsstelle des Handelsgerichts (bei gewerblichen Tätigkeiten oder bei der Gründung einer Gesellschaft)
Im Répertoire des métiers (für handwerkliche Tätigkeiten)
Im Sonderregister für Handelsvertreter (für Handelsvertreter)
Die URSSAF (für Freiberufler und Selbstständige)

Die Gehälter

Mindestlohn : Ein Arbeitnehmer muss mit einem monatlichen Bruttomindestlohn entlohnt werden.
Die Höhe des Gehalts muss dem Tarifvertrag oder den Tarifverträgen entsprechen.
Gleiches Entgelt für Männer und Frauen muss eingehalten werden
Ein Gehalt darf nicht diskriminiert werden
Das Gehalt kann auch von anderen Parametern abhängen, z. B. von den Regeln, die in einem Tarifvertrag festgelegt sind, oder von einem Koeffizienten bei der Einstellung eines Arbeitnehmers.
Unternehmensleiter/in
Kleinstunternehmer
Selbstständige Direktvertriebspartner